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Steuerberatungsdienstleistungen

  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Einlegung von Einsprüchen bei Finanzbehörden
  • Stellen von Anträgen bei Finanzbehörden
  • Begleitung bei einer Betriebsprüfung
  • Schriftverkehr mit Behörden

Die Leistungen werden nach der gesetzlichen Steuerberatervergütungsverordnung berechnet.